In dem Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard AG (Az.: 101 Kap 1/22) hat der unter anderem für Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zuständige 1. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) mit Beschluss vom 13. März 2023 den Anleger Kurt Ebert zum Musterkläger bestimmt. Er wird von den Rechtsanwälten Mattil & Kollegen sowie von Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt vertreten.

Der Musterkläger war in einem Zwischenverfahren aus den Klägern der rund 1.800 ausgesetzten Verfahren nach billigem Ermessen auszuwählen. Nach Anhörung dieses Personenkreises konkurrierten mehrere Kläger um die Rolle des Musterklägers, dem die Prozessführung obliegt.

Der Musterkläger hat jetzt Gelegenheit, bis Mitte Juni 2023 insbesondere zu der Zulässigkeit der Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses vorzutragen. Anschließend können sich die Musterbeklagten äußern.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Musterklägers, der Musterbeklagten und des Aktenzeichens des Musterverfahrens im Klageregister (www.bundesanzeiger.de) können innerhalb einer Frist von sechs Monaten Ansprüche schriftlich gegenüber dem BayObLG zum Musterverfahren angemeldet werden. Dabei müssen sich die Anmelder durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Pressemitteilung vom 13. März 2023

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