
Kiel, 05.10.2026 (JPD) – Die Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein wird ab Ende 2026 schrittweise umgesetzt. Mehrere Standorte werden geschlossen oder in andere Gerichte integriert.
Das Arbeitsgericht Neumünster schließt zum 30. November 2026. Ab dem 1. Dezember übernimmt das Arbeitsgericht Kiel dessen Bezirk. Laufende Verfahren werden dort automatisch fortgeführt.
Zum 28. Februar 2027 wird auch das Arbeitsgericht Elmshorn geschlossen. Für dessen bisherigen Bezirk werden ab März auswärtige Kammern des Arbeitsgerichts Lübeck in Itzehoe eingerichtet. Der Gerichtstag Meldorf soll bereits Ende 2026 entfallen.
Das Arbeitsgericht Flensburg wird zum 30. April 2027 als auswärtige Kammern in das Arbeitsgericht Kiel integriert, bleibt jedoch am bisherigen Standort. Der Gerichtstag Husum soll bestehen bleiben.
Nach Angaben der Justiz sollen die Verfahren trotz der organisatorischen Veränderungen möglichst ohne größere Unterbrechungen fortgeführt werden.






