Am Arbeitsgericht Leipzig gingen im Jahr 2022 insgesamt 3.261 streitige Verfahren ein, davon 3.186 Urteils- und 75 Beschlussverfahren.

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich daraus ein Anstieg der Verfahrenseingänge von insgesamt rund fünf Prozent – und zwar sowohl bei den Urteils- als auch bei den Be-schlussverfahren.

Erledigt wurden im Jahr 2022 insgesamt 3.016 Verfahren, davon 2.938 Urteilsverfahren und 78 Beschlussverfahren, so dass sich am Jahresende ein Bestand von 1.166 Urteils- und 27 Beschlussverfahren ergibt. Die Verfahrensbestände konnten dabei bei den Be-schlussverfahren um rund zehn Prozent abgebaut werden, bei den Urteilsverfahren da-gegen erhöhte sich der Bestand um zirka ein Viertel.

Rund 63 Prozent der Urteilsverfahren (1.855) endeten durch einen gerichtlichen Ver-gleich, 225 Verfahren mussten durch streitiges Urteil entschieden werden – die Urteils-quote liegt damit bei rund acht Prozent.

Bei den Beschlussverfahren liegt die Quote der streitigen Entscheidungen deutlich hö-her, nämlich bei rund 42 Prozent (33 Verfahren mussten durch Beschluss entschieden werden). Die Vergleichsquote (23 Prozent) dagegen ist hier wesentlich geringer – ledig-lich 23 Verfahren konnten durch einen gerichtlichen Vergleich erledigt werden.

Die Verfahren am Arbeitsgericht Leipzig werden nach wie vor sehr zügig erledigt – die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Urteilsverfahren betrug im letzten Jahr 3,3 Mona-te und nur 110 Verfahren dauerten mehr als 12 Monate.
Bei den Beschlussverfahren beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 4,5 Monate – lediglich drei Verfahren dauerten hier länger als 12 Monate.

Quelle: Arbeitsgericht Leipzig, Pressemitteilung vom 6. Februar 2023

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