„Spezial-Pizza“-Hinweise: Kokainhandel in Münchner Kiosk führt zu Bewährungsstrafe

München, 15. Juni 2026 (JPD) Das Amtsgericht München hat einen Kioskbetreiber wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Cannabis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 36-Jährige hatte die Taten eingeräumt.

Der Angeklagte betrieb in Schwabing einen Kiosk mit Pizzeria, in dessen Umfeld sich Hinweise verdichtet hatten, wonach dort auch Drogen erhältlich seien. Zwei Zivilpolizisten nahmen daraufhin Ermittlungen auf, traten als Kunden auf und führten Gespräche mit dem Betreiber. Im Zuge des Kontakts äußerte dieser unter Bezug auf eine szenetypische Ausdrucksweise, er könne „auch Weißes und Grünes“ besorgen. Nach einer vorgetäuschten Kaufabsicht wurde der Kiosk durchsucht. Dabei stellten die Ermittler knapp drei Gramm Kokain sowie rund 53 Gramm Marihuana sicher.

Gewerbsmäßiger Handel im Kioskbetrieb

Das Gericht ging von gewerbsmäßigem Handeltreiben aus und wertete die Einbindung der Taten in den laufenden Kioskbetrieb als besonders gewichtigen Umstand. Der Angeklagte räumte in der Hauptverhandlung ein, wiederholt Betäubungsmittel verkauft zu haben, und verwies auf persönliche Belastungen sowie eine Abhängigkeit. Zugleich war der Betrieb zwischenzeitlich insolvent.

Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht das Geständnis, die fehlende Vorstrafenbelastung sowie die festgestellte Suchtproblematik. Strafschärfend wirkten sich insbesondere das parallele Angebot verschiedener Substanzen sowie die Nutzung des Geschäftsbetriebs zur Anbahnung von Verkäufen aus. Unter Abwägung dieser Umstände verhängte das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

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