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Das Amtsgericht München verurteilte am 22.05.2023 drei Klimaaktivisten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 160 Tagessätzen.

Am 26. August 2022 hatten sich ein Angeklagter mit dessen Fingern und ein weiterer Angeklagter mit dessen Hand mit Sekundenkleber an den Rahmen des Gemäldes „Der Bethlehemitische Kindermord“ des Künstlers Peter Paul Rubens in der Alten Pinakothek in München geklebt und diesen hierdurch beschädigt. Der Tatbeitrag des dritten Angeklagten bestand darin, die Tat zu filmen und entsprechend dem gemeinsamen Tatplan zu veröffentlichen.

Die Tagessatzhöhe setzte das Gericht entsprechend der Einkommensverhältnisse der Angeklagten jeweils in niedriger zweistelliger Höhe fest.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verurteilung zu Freiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten ohne Bewährung.

Die Verteidigung beantragte jeweils Freispruch.

Gegen das Urteil besteht das Rechtsmittel der Berufung zum Landgericht München I oder der Sprungrevision zum Bayerischen Obersten Landesgericht.

©️ AG München, 23.05.23

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