Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert – ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte – hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbs-beschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen,
Mit einem neuen Rekord-Eingang von 298.507 Geldwäscheverdachtsmeldungen verzeichnete die FIU im Jahr 2021 ein Plus von rund 154.500 Meldungen im Vergleich zum Vorjahr. Damit hat sich innerhalb eines Jahres die Anzahl der eingehenden Verdachtsmeldungen mehr als verdoppelt (2020: 144.005). Ursachen für den weiterhin enormen Anstieg des Meldeaufkommens sind unter anderem die Verordnung zu den nach
Justiz, Juristen, Gerichte – das ist das Thema der Cartoons des Richters Tim Oliver Feicke, der schon seit Jahren mit seinen Cartoons juristische Fachzeitschriften, Tageszeitungen und Satiremagazine bereichert und bereits eigene Bücher veröffentlicht hat. Das OLG Schleswig stellt rund 50 Zeichnungen bis zum Jahresende aus. Der Kampf ums Recht mit all seinen Schattierungen, menschlichen und
Es ist ein tragischer Fall, der den juristischen Begriff der Führungsaufsicht in den Fokus der Berichterstattung gerückt hat: das Tötungsdelikt an der 14-jährigen Ayleen. Der mutmaßliche Täter soll unter Führungsaufsicht gestanden haben, die jedoch vom Gericht nicht verlängert worden ist. Vielen dürfte das Konstrukt der Führungsaufsicht nicht ganz so vertraut sein, wie andere klassische Instrument
Verstößt ein Soldat gegen eine soldatische Dienstpflicht wird ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Dienstpflichten eines Soldaten sind im Soldatengesetz geregelt. Zu ihnen gehört untern anderem die Kameradschafts- oder auch die Gehorsamspflicht. „(1) Der Soldat begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt.“ § 23 Abs. 1 Soldatengesetz (SG) Je nach Schwere des Dienstvergehens