Einbürgerungen in Deutschland erreichen 2025 historischen Höchststand

Wiesbaden, 3. Juni 2026 (JPD) Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland ist 2025 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten 332.500 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit. Das waren 14 Prozent beziehungsweise 40.500 Personen mehr als im Vorjahr. Damit nahm die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge zu und überschritt erstmals seit Einführung der Statistik im Jahr 2000 die Marke von 300.000 Fällen.

Mit 65.600 Einbürgerungen stellten Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit erneut die größte Gruppe. Ihr Anteil lag bei 20 Prozent aller Einbürgerungen, allerdings sank ihre Zahl gegenüber 2024 um 21 Prozent. Es folgten Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit (34.100 Einbürgerungen) und russischer Staatsangehörigkeit (19.700 Einbürgerungen), deren Zahlen jeweils um 51 Prozent zunahmen. Besonders starke Zuwächse verzeichneten zudem Staatsangehörige aus Bosnien und Herzegowina, den USA sowie Albanien.

Regelfalleinbürgerungen dominieren das Geschehen

72 Prozent aller Einbürgerungen entfielen 2025 auf Regelfalleinbürgerungen nach § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), die unter anderem einen mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt voraussetzen. Weitere 19 Prozent erfolgten als Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern nach § 10 Abs. 2 StAG. Zusammen machten beide Einbürgerungsformen 91 Prozent aller Fälle aus.

Die dritthäufigste Einbürgerungsart waren Wiedergutmachungseinbürgerungen für während der NS-Zeit ausgebürgerte Personen und deren Nachkommen. Ihre Zahl stieg binnen Jahresfrist um 61 Prozent auf 12.000 Fälle. Demgegenüber ging die Zahl der Einbürgerungen aufgrund besonderer Integrationsleistungen deutlich zurück. Nach der Streichung der entsprechenden Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer wurden 2025 lediglich 1.500 Personen auf dieser Grundlage eingebürgert, nachdem es 2024 noch 19.100 gewesen waren.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung erhöhte sich leicht von 11,8 auf 12,4 Jahre. Syrische Staatsangehörige wurden im Durchschnitt nach 7,9 Jahren eingebürgert, während Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit vor ihrer Einbürgerung durchschnittlich 24,1 Jahre in Deutschland lebten. Bei russischen Staatsangehörigen lag die Aufenthaltsdauer bei 14,1 Jahren. Destatis verweist darauf, dass die seit Mitte 2024 geltende Möglichkeit zur generellen Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung insbesondere für türkische und russische Staatsangehörige von Bedeutung sein dürfte.

Erstmals liegen zudem Daten zu Einbürgerungsanträgen und erledigten Verfahren vor. Im Jahr 2025 wurden 467.400 Einbürgerungsanträge gestellt. Die größten Gruppen stellten auch hier Personen mit syrischer, türkischer und russischer Staatsangehörigkeit.

Von insgesamt 371.100 im Jahr 2025 abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren endeten 90 Prozent mit einer Einbürgerung. Fünf Prozent der Antragsteller zogen ihren Antrag zurück, rund drei Prozent der Anträge wurden abgelehnt. Weitere etwa drei Prozent der Verfahren wurden aus sonstigen Gründen beendet, etwa durch Tod der antragstellenden Person oder einen Wegzug ins Ausland.

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