
Karlsruhe, 26. Juni 2026 (JPD). Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung festnehmen lassen. Die deutschen Staatsangehörigen Joel F. und Elias F. wurden am 24. und 25. Juni 2026 in Thüringen im Landkreis Altenburger Land sowie in Gera durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung der Thüringer Polizei vorläufig festgenommen.
Die Beschuldigten wurden dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehle und setzte sie in Vollzug.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft stehen Joel F. und Elias F. im dringenden Verdacht, als Jugendliche mit Verantwortungsreife eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Zudem werden ihnen versuchter Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge und versuchte schwere Brandstiftung in Mittäterschaft vorgeworfen.
Hintergrund ist die rechtsextremistische Gruppierung „Letzte Verteidigungs Welle“ (L.V.W.), die nach den Ermittlungen im April 2024 gegründet wurde und auch überregional agiert haben soll. Ihre Mitglieder sollen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“ verstanden haben. Ziel der Vereinigung sei es gewesen, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland herbeizuführen.
Zu den geplanten Taten sollen nach Darstellung der Bundesanwaltschaft insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte sowie Einrichtungen des politisch linken Spektrums gehört haben. Dabei seien auch tödliche Folgen in Kauf genommen worden.
Den beiden Beschuldigten wird konkret vorgeworfen, sich am frühen Morgen des 5. Januar 2025 gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Beschuldigten zu einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln begeben zu haben. Dort soll die Gruppe ein Fenster eingeschlagen und versucht haben, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen. Ein Feuer brach nicht aus.
Gegen die gesondert verfolgten Claudio S. und Justin W. hatte die Bundesanwaltschaft bereits am 3. Dezember 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg erhoben.
Die Vorwürfe gegen Joel F. und Elias F. sind bislang nicht rechtskräftig festgestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.






