
Karlsruhe, 1. Juli 2026 (JPD). Die Bundesanwaltschaft hat einen deutschen und ruandischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Völkermordes und Mordes in 25 Fällen festnehmen lassen. Der Beschuldigte Innocent S. wurde am Mittwoch im Main-Kinzig-Kreis in Hessen durch Beamte des Bundeskriminalamts festgenommen.
Grundlage der Festnahme ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2026. Der Beschuldigte ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft dringend verdächtig, als Mittäter an dem Verbrechen des Völkermordes und an Mord in 25 Fällen beteiligt gewesen zu sein. Genannt werden § 220a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch alter Fassung, § 211 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch.
Nach dem im Haftbefehl geschilderten Vorwurf soll Innocent S. während des Völkermordes in Ruanda im Jahr 1994 eine Funktion in der lokalen Verwaltung innegehabt haben. Von Anfang April bis Anfang Juli 1994 kam es in Ruanda zu flächendeckenden Tötungen von Angehörigen der Tutsi-Minderheit durch Angehörige der Hutu-Mehrheit. Dabei starben nach Angaben der Bundesanwaltschaft schätzungsweise zwischen 500.000 und 1.000.000 Menschen.
Innocent S. soll damals Assistent des Bürgermeisters von Kayove gewesen sein, einer Kommune im Nordwesten Ruandas in der Präfektur Gisenyi. In dieser Funktion soll er zu fünf verschiedenen Gelegenheiten die Ermordung von insgesamt 25 Tutsi angeordnet haben.
Bereits zuvor soll der Beschuldigte seine Autorität genutzt haben, um zur Vernichtung von Tutsi in seiner Gemeinde anzustacheln. Zudem soll er Todeslisten haben anlegen lassen. In einem Fall wirft die Bundesanwaltschaft ihm vor, sich eigenhändig an der Ermordung eines Mannes beteiligt zu haben, indem er diesem mit einem Messer in die Brust schnitt.
Der Beschuldigte soll noch am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser eröffnet ihm den Haftbefehl und entscheidet über den Vollzug der Untersuchungshaft.





