
Karlsruhe, 24. Juni 2026 (JPD) Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der geplanten Liquidierung der Gazprom Germania GmbH mehrere Durchsuchungen in Berlin und Frankfurt am Main veranlasst. Gegen einen russischen Staatsangehörigen wird wegen des Verdachts der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie zur versuchten verfassungsfeindlichen Sabotage ermittelt.
Nach Angaben der Karlsruher Behörde wurden auf Anordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten, die Räumlichkeiten einer nicht tatverdächtigen Person in Berlin sowie die Geschäftsräume eines Unternehmens in Frankfurt am Main durchsucht. Festnahmen erfolgten nicht.
Hintergrund der Ermittlungen sind Vorgänge rund um die Gazprom Germania GmbH im Frühjahr 2022. Die damalige deutsche Tochter des russischen Gazprom-Konzerns war Ende März 2022 über mehrere Zwischenschritte aus dem Konzernverbund herausgelöst worden. Als neuer Eigentümer trat ein in Moskau ansässiges Unternehmen ohne Bezug zur Energiebranche auf. Unmittelbar nach dem Eigentümerwechsel wurde die Liquidation der Gesellschaft angeordnet.
Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft erfolgte dieser Schritt ohne die erforderliche Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Gazprom Germania GmbH verfügte zu diesem Zeitpunkt über mindestens 25 Prozent der deutschen Erdgasspeicherkapazitäten und galt damit als Unternehmen von erheblicher Bedeutung für die nationale Energieversorgung.
Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass die Veräußerung und die anschließende Liquidierungsanordnung darauf abzielten, die Gasversorgung in Deutschland zu beeinträchtigen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses unterstützt zu haben. Die Ausführung der Pläne sei letztlich verhindert worden, nachdem das Bundeswirtschaftsministerium die vorläufige treuhänderische Verwaltung der Gesellschaft durch die Bundesnetzagentur angeordnet hatte.
Die Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt geführt. Die Durchsuchungen dienen nach Angaben der Bundesanwaltschaft der weiteren Aufklärung der bestehenden Verdachtsmomente.





