
Karlsruhe, 9. Juli 2026 (JPD). Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ festnehmen lassen. Die irakischen Staatsangehörigen Khaled Al H. und Mahmoud A. wurden am 8. Juli 2026 im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein von Beamten des Bundeskriminalamts festgenommen.
Grundlage waren Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2026. Die Beschuldigten stehen im dringenden Verdacht, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung im Ausland gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft stützt den Vorwurf auf § 129a Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 129b Absatz 1 Sätze 1 und 2 Strafgesetzbuch. Khaled Al H. wird zudem ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum nach § 9 Absatz 1 Völkerstrafgesetzbuch vorgeworfen.
Nach dem in den Haftbefehlen geschilderten Sachverhalt sollen sich beide Beschuldigten spätestens Anfang Juni 2014 im Irak dem „Islamischen Staat“ angeschlossen haben. Mahmoud A. soll bei der Schariapolizei tätig gewesen sein und zudem als Kommandeur einer Kampfeinheit des IS fungiert haben. In dieser Funktion soll er bis Juli 2017 auch an Kampfhandlungen für die Vereinigung teilgenommen haben.
Khaled Al H. soll sich ebenfalls an Gefechten beteiligt haben. Außerdem wirft ihm die Bundesanwaltschaft vor, gemeinsam mit weiteren IS-Kämpfern die im Eigentum des irakischen Staates stehende Erdölraffinerie in Baidschi besetzt zu haben. Nach seiner Einreise in das Bundesgebiet soll er ab Juli 2022 fortlaufend IS-Propaganda veröffentlicht haben.
Beide Beschuldigte wurden am Tag ihrer Festnahme dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnete ihnen die Haftbefehle und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.





