Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die VR Payment GmbH Geldbußen in Höhe von insgesamt 40.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt, dass die VR Payment GmbH Aufsichtspflichten verletzt hatte. In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, indem sie Aufzeichnungspflichten nicht ausreichend nachgekommen sind. Außerdem wies das EDV-Monitoring-System der VR Payment GmbH Mängel auf.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Die Inhaberin bzw. der Inhaber eines Unternehmens ist dafür verantwortlich, dass innerhalb des Unternehmens ein wirksames System von Aufsichtsmaßnahmen etabliert wird. Dieses System muss so konzipiert sein, dass Verstöße von Mitarbeitenden gegen institutsbezogene Pflichten verhindert oder zumindest deutlich erschwert werden. Den spezifischen Gefahren, die sich aus der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ergeben, muss die Inhaberin bzw. der Inhaber eines Unternehmens durch eine angemessene Aufsicht entgegenwirken.
Ein angemessenes EDV-Monitoring-System soll auffällige geldwäscherechtlich relevante Transaktionen identifizieren. Die Aufzeichnungspflichten sollen gewährleisten, dass das Unternehmen die Informationen, die unter anderem im Rahmen des Monitorings gewonnen werden, aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
(c) BaFin, 19.07.2024