Ein Gleiss Lutz-Team hat die Südzucker AG beim Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der CropEnergies AG beraten. Auf dieser Grundlage hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 19. Dezember beschlossen, den übrigen Aktionären der CropEnergies ein unbedingtes Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten. CropEnergies hat sich in der Delisting-Vereinbarung unter üblichen Vorbehalten u.a. dazu verpflichtet, vor Ablauf der Annahmefrist des Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Die CropEnergies-Gruppe ist einer der führenden Hersteller von nachhaltig erzeugtem Ethanol für den Kraftstoffsektor in Europa sowie von Lebens- und Futtermitteln. Südzucker hält derzeit rund 69,2 % des Grundkapitals der CropEnergies. In der Delisting-Vereinbarung hat sich Südzucker verpflichtet, den übrigen Aktionären der CropEnergies eine Geldleistung in Höhe von 11,50 Euro je angedienter CropEnergies-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Bewertung des gesamten Grundkapitals der CropEnergies von etwas mehr als EUR 1 Milliarde sowie einer Prämie auf den letzten XETRA-Schlusskurs der CropEnergies-Aktie vom 18. Dezember in Höhe von 4,71 Euro bzw. 69,4 %. Die von der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) unmittelbar gehaltenen rund 4,9 % wurden von der Bieterin am heutigen Tag erworben, wodurch sich die Beteiligungsquote auf 74 % erhöht hat.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot soll nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Mitte Januar 2024 veröffentlicht werden. Das Angebot soll vor Ende Februar 2024 vollzogen werden. Es ist vollständig durch eine Brückenfinanzierung in Höhe von 300 Mio. Euro abgesichert.

Das folgende Gleiss Lutz-Team um Martin Hitzer (Partner, Düsseldorf) und Dr. Stephan Aubel (Partner, Frankfurt, beide Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, beide Federführung) ist für Südzucker tätig: Dr. Eva Reudelhuber (Partner, Finance, München), Prof. Dr. Christian Arnold (Partner, Arbeitsrecht, Stuttgart), Alexander Gebhardt (Counsel, Finance, Frankfurt), Katharina Bein (Gesellschaftsrecht, Düsseldorf), Dr. Ricarda Zeh (Arbeitsrecht, Stuttgart), Dr. Julia Kathrin Baldus (Finance, München), Dr. Charlotte Evers (Gesellschaftsrecht, Düsseldorf), Sebastian Dietz (Gesellschaftsrecht, Düsseldorf/Hamburg), Pascal Urban (Finance, Frankfurt) und Dr. Walter Andert (Gesellschaftsrecht, Berlin).

Zu Fragen des US-Rechts berät Dorothee Fischer-Appelt, GreenbergTraurig (London).



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