Justizminister Buschmann zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Aus Anlass der heute veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann: "Mit den heute veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig klar: Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar. Dies war nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von September 2022…