Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am vergangenen Wochenende eine Reform des Unterhaltsrechts angekündigt, die mitbetreuende Elternteile dadurch entlasten soll, dass die Mitbetreuung bei der Unterhaltsberechnung stärker Berücksichtigung findet. Eckpunkte für eine Reform will der Bundesjustizminister in den nächsten Tagen vorlegen, ein Gesetzentwurf soll zügig folgen.
Justizminister Roman Poseck erklärte hierzu heute in Wiesbaden: „Ich sehe den Vorstoß von Bundesjustizminister Marco Buschmann kritisch. Die vorgestellten Reformüberlegungen für das Unterhaltsrecht lassen eine Schlechterstellung von alleinerziehenden Müttern befürchten; also gerade von denjenigen Müttern, denen finanziell schon jetzt oft nur wenig zur Verfügung steht. Damit könnte die Reform zu sozialen Unwuchten führen und letztlich auch zu Lasten des Kindeswohls gehen. Zudem könnte sie dazu beitragen, dass Vätern weniger Umgang mit ihren Kindern gewährt wird. Das Ziel, die Väter mehr am Umgang zu beteiligen, würde hierdurch konterkariert.“
Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann angedachte Reform des Unterhaltsrechts soll insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent einbringt. Es soll dabei geregelt werden, wie die Leistung des mitbetreuenden Elternteils bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden könnte. Das deutsche Unterhaltsrecht sei, so der Bundesjustizminister, in die Jahre gekommen und ignoriere, dass viele Eltern ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen und betreuen.
„Eine Diskussion über Reformbedarfe im Unterhaltsrecht ist richtig. Sie muss aber ergebnisoffen geführt werden. Schnellschüsse darf es bei einem so sensiblen Thema nicht geben. Die familienrechtliche Praxis muss intensiv einbezogen werden. Es gibt bereits viele kritische Stimmen zu den Vorschlägen des Bundesjustizministers, zum Beispiel auch vom Kinderschutzbund, der um das Kindeswohl besorgt ist. Diese Kritik muss Gehör finden. Ich sehe im Übrigen die Gefahr, dass die Reformüberlegungen auf Bundesebene wieder einmal zu Mehrbelastungen in den Gerichten vor Ort führen könnten. Nach den bekannt gewordenen Vorschlägen würde eine Umgangsregelung regelmäßig auch die Unterhaltsleistung beeinflussen, so dass sich die Unterhaltsberechnung deutlich komplizierter gestalten dürfte. Auch könnte die Bestimmung von zeitlichen Grenzen von Umgangsregelungen, zum Beispiel in den Ferien, Anwendungsprobleme hinsichtlich der Frage aufwerfen, welche Auswirkungen diese auf den Unterhalt haben“, erklärte Justizminister Roman Poseck abschließend.
(c) HMdJ, 22.08.2023