Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
Mit der Einführung eines sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrechts“ will die Bundesregierung langjährig geduldeten Ausländern ermöglichen, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis, wie aus dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3717) hervorgeht. Danach sollen zugleich die geltenden…