Polizist kommentiert Nazi-Bild: Verbot der Führung von Dienstgeschäften rechtmäßig
Der Antragsteller, ein Polizeivollzugsbeamter, wandte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die vorläufige Untersagung des Führens seiner Dienstgeschäfte durch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt. Im Zuge eines Disziplinarverfahrens gegen einen Polizeivollzugsbeamten aus Mecklenburg-Vorpommern war bei der Auswertung von Daten aus dessen Mobilfunktelefon festgestellt worden, dass der Antragsteller, der beim Landeskriminalamt im…