VG Koblenz

Ausschluss eines Kindes vom Besuch der kommunalen Kindertagesstätte nur durch Verwaltungsakt

Bei der Kindertagesstätte handele es sich um eine öffentliche Einrichtung. Unabhängig davon, dass die Modalitäten der Betreuung in der Kindertagesstätte durch Betreuungsvertrag zivilrechtlich ausgestaltet worden seien, sei die Frage des Zugangs zu der öffentlichen Einrichtung öffentlich-rechtlicher Natur. Das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis könne deshalb nur öffentlich-rechtlich, das heißt durch (Aufhebungs-)Verwaltungsakt beendet werden.

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Wolfsabschuss im Westerwald – Zwischenentscheidung zugunsten eines Naturschutzverbandes getroffen

Bei dem Verwaltungsgericht Koblenz sind mehrere Eilanträge von Naturschutzvereinigungen eingegangen, die sich gegen den von der Struktur- und Genehmigungsdirektion ausnahmsweise zugelassenen Abschuss eines Wolfes aus dem „Leuscheider Rudel“ richten. In einem der Verfahren ist eine stattgebende Zwischenentscheidung ergangen. Das heißt, der Wolf darf vorläufig bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den…

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