Führungsrollen bei “Junger Alternative” und “Ein Prozent e.V.” sowie ein problematischer Volksbegriff: Keine Einstellung als Rechtsreferendar
Trotz erfolgreich absolviertem ersten juristischen Staatsexamen hat ein Antragsteller, der erwiesenermaßen die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, keinen Anspruch darauf, beim Oberlandesgericht Koblenz den juristischen Vorbereitungsdienst zu durchlaufen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.