Koblenzer Gericht untersagt Sperrung eines Gehwegs auf privatem Grundstück
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer einen Gehweg, der Teil einer öffentlichen Straße ist, nicht absperren darf. Die jahrzehntelange Nutzung durch die Allgemeinheit und die Gefahren einer Sperrung machen den Widerruf unwirksam.