US-Importfahrzeuge: Verwaltungsgericht billigt fiktive Erstzulassungsdaten
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Zulassungsstellen bei US-Importfahrzeugen den 1. Juli des Baujahres als fiktives Erstzulassungsdatum eintragen dürfen, wenn das tatsächliche Datum unbekannt ist (Urt. v. 20.06.2025, Az. 14 K 120/24). Grundlage ist eine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift, die eine rechtssichere und gleichmäßige Zulassungspraxis gewährleisten soll. Die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin…