Verwaltungsgericht: Uferweg am Scharmützelsee ist öffentliche Verkehrsfläche
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass ein umstrittener Abschnitt des Uferwegs am Scharmützelsee in Bad Saarow eine öffentliche Verkehrsfläche ist. Grundlage der Entscheidung war die nachgewiesene jahrzehntelange öffentliche Nutzung bereits vor 1957.