Mönchengladbach muss die „Protected Bike Lane“ auf der Hohenzollernstraße vorläufig entfernen
Die Stadt Mönchengladbach muss den geschützten Radfahrstreifen („Protected Bike Lane“) auf der Hohenzollernstraße vorläufig entfernen. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern in einem Eilverfahren entschieden.