Keine Zulassung zum Gymnasium nach Nichtbestehen des Probeunterrichts
Eine Schülerin, die nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt und den Probeunterricht zur Eignungsfeststellung nicht bestanden hat, hat keinen Anspruch auf vorläufige Anmeldung am Gymnasium. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.