VG Berlin

Verwaltungsgericht Berlin nicht zuständig: Beanstandung der Bezeichnung „Alternative Hauptstadtfraktion“

Die Klägerin, eine Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, kann vor dem Verwaltungsgericht Berlin nicht klären lassen, ob die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin ihre Bezeichnung als „Hauptstadtfraktion der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus von Berlin“ und ihre Kurzbezeichnung „Alternative Hauptstadtfraktion“ beanstanden darf.

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