Keine Rückzahlung von Kita-Zuschüssen: U3-Platz-Förderung trotz Nichtnutzung wirksam
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass Fördermittel für den Ausbau von U3-Betreuungsplätzen nicht zurückgefordert werden dürfen, wenn einzelne Plätze wegen fehlenden Bedarfs ungenutzt bleiben. Eine Zweckverfehlung liege in diesem Fall nicht vor.