Feuerwehrmann verletzt sich beim Dienstsport: Vorschädigung schließt Anerkennung als Dienstunfall aus
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Knieverletzung eines Berufsfeuerwehrmanns beim Dienstsport kein Dienstunfall war, da sie wesentlich auf eine bereits bestehende Vorschädigung zurückzuführen ist. Der Zusammenhang zwischen dem Ereignis und dem Dienst sei damit nicht gegeben, weil das Unfallereignis lediglich eine Gelegenheitsursache darstelle.