Tierquälerei: Widerruf der Erlaubnis für Reitbetrieb in Trier bestätigt
Das Verwaltungsgericht Trier bestätigte den Widerruf der tierschutzrechtlichen Erlaubnis eines Reitbetriebsbetreibers. Wiederholte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und eine bestehende Verurteilung wegen Tierquälerei führten zur fehlenden Zuverlässigkeit. Tierwohl habe Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.