Abnehmspritze „Wegovy“ bleibt Privatvergnügen: Gericht lehnt Kostenübernahme ab
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch auf Kostenübernahme für das Abnehmpräparat „Wegovy“ haben. Das Mittel gelte als sogenanntes „Lifestyle-Produkt“ und sei daher von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu finanzieren. Der Ausschluss sei verfassungsgemäß und nur bei lebensbedrohlichen Erkrankungen möglicherweise nicht anwendbar – eine solche liege hier…