Sozialgericht Mainz

    Abnehmspritze „Wegovy“ bleibt Privatvergnügen: Gericht lehnt Kostenübernahme ab

    Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch auf Kostenübernahme für das Abnehmpräparat „Wegovy“ haben. Das Mittel gelte als sogenanntes „Lifestyle-Produkt“ und sei daher von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu finanzieren. Der Ausschluss sei verfassungsgemäß und nur bei lebensbedrohlichen Erkrankungen möglicherweise nicht anwendbar – eine solche liege hier…

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    Berufsringer ist nicht selbstständig

    Ein Berufsringer, der für einen Ringerverein im Jahr 2022 in der Ringer-Bundesliga angetreten ist, ist nicht selbstständig. Dies hat das Sozialgericht Mainz jüngst entschieden (Az. S 2 BA 24/22). Die Rentenversicherung stellte gegenüber dem Verein, für den der Ringer Kämpfe im Ligabetrieb absolvierte, fest, dass der Berufsringer anstatt als Selbstständiger…

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    Keine Kostenerstattung für ein Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalt

    Das Sozialgericht Mainz hat die Klage eines gesetzlich Krankenversicherten auf Erstattung von Kosten für ein Einzelzimmer während eines stationären Krankenhausaufenthalts abgewiesen. Der Kläger wurde längere Zeit stationär in einem Krankenhaus behandelt. Dabei hatte er mit dem Krankenhaus einen Vertrag über die Unterbringung in einem Einzelzimmer abgeschlossen. Die hiermit verbundenen Kosten…

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