Berufsringer ist nicht selbstständig
Ein Berufsringer, der für einen Ringerverein im Jahr 2022 in der Ringer-Bundesliga angetreten ist, ist nicht selbstständig. Dies hat das Sozialgericht Mainz jüngst entschieden (Az. S 2 BA 24/22). Die Rentenversicherung stellte gegenüber dem Verein, für den der Ringer Kämpfe im Ligabetrieb absolvierte, fest, dass der Berufsringer anstatt als Selbstständiger…