Festlegungen des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Windenergie sind unwirksam
Das Sächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Normenkontrollurteil vom 11. Mai 2023 die Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist. Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge hatte in einem etwa siebenjährigen Planungsverfahren den neuen Regionalplan erarbeitet. Der Planungsraum erstreckt…