Altgesellen erhalten Ausübungsberechtigung für väterlichen Handwerksbetrieb
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Altgesellen ihre väterlichen Handwerksbetriebe übernehmen dürfen. Eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO kann auch bei langjähriger Tätigkeit in kleinen Familienbetrieben erteilt werden.