OVG bestätigt Widerruf der Reitbetriebserlaubnis nach Tierquälerei
Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt den Widerruf der tierschutzrechtlichen Erlaubnis eines Reitbetriebsbetreibers nach dessen Verurteilung wegen Tierquälerei. Ein Eilantrag auf Wiederherstellung der Genehmigung blieb erfolglos.