OVG Bremen kippt Jahrmarktsgebührenerhöhung
Das OVG Bremen hat die Erhöhung der Jahrmarktgebühren für Freimarkt, Osterwiese und Bremer Weihnachtsmarkt für rechtswidrig erklärt. Die Beschicker dürfen nicht anteilig an den Kosten anderer Feste beteiligt werden.