Keine Rückkehr in den Dienst – OVG Bremen bestätigt Suspendierung einer Behördenleiterin
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die vorläufige Dienstenthebung einer Bundesbeamtin im Disziplinarverfahren bestätigt, beanstandete jedoch die Höhe des Einbehalts ihrer Dienstbezüge ab Juni 2025. Eine vorläufige Rückkehr in den Dienst lehnten die Richter ab, da eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis weiterhin wahrscheinlich sei.