OVG Bremen kippt digitale Meldepflicht in Ausbildungsfonds-Verordnung
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat § 5 Abs. 3 der Ausbildungsunterstützungsfonds-Verordnung für unwirksam erklärt. Die Pflicht zur digitalen Datenübermittlung von Arbeitgebern sei gesetzlich nicht gedeckt. Der übrige Normenkontrollantrag blieb erfolglos.