Verurteilung des Ex-AWO-Chefs wegen falschem Doktortitel rechtskräftig
Der Angeklagte war vom Amtsgericht wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 € verurteilt worden. Das Landgericht hatte die hiergegen eingelegte Berufung verworfen. Die hiergegen eingelegte Revision ist nun durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) als offensichtlich unbegründet verworfen worden…