Nachwuchsspieler im Profifußball – Unfallversicherung greift bei Verletzung
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein jugendlicher Vertragsspieler im Fußball bei einer Verletzung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Die Richter stuften den Fördervertrag als Arbeitsverhältnis ein und erkannten die Sportverletzung als Arbeitsunfall an.