Myokarditis und Gangstörung: Anerkennung von Covid-19-Impfschäden abgelehnt
Das Hessische Landessozialgericht hat in zwei Berufungsverfahren entschieden, dass kein Anspruch auf Entschädigung wegen angeblicher Impfschäden nach Covid-19-Impfungen besteht. In beiden Fällen sah das Gericht den ursächlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung nicht als hinreichend wahrscheinlich an.