Rallye-Fahrer und Beifahrer sind abhängig beschäftigt
Wenn eine Autofirma mit Rennsportfahrern Exklusivität vereinbart, ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben macht und diese kontrolliert, eine feste Vergütung zahlt sowie den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen festlegt, so sind die Fahrer abhängig beschäftigt. Dies entschied in heute veröffentlichten Urteilen der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.