Hessische Ortsgerichte erhalten deutliche Unterstützung
Aufgrund einer Änderung im Umsatzsteuerrecht werden ab dem 1. Januar 2023 verschiedene Leistungen der Ortsgerichte steuerpflichtig. Das Hessische Ministerium der Justiz hat sich mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen darauf verständigt, dass die Umsatzsteuer den Ortsgerichten künftig als Teil der Aufwandsentschädigung belassen und diese stattdessen durch das Oberlandesgericht abgeführt wird.…