Bundestagsbeschluss zur „BDS-Bewegung“ – Verwaltungsrechtsweg für schlichte Parlamentsbeschlüsse nicht eröffnet
Für Rechtsschutzbegehren, welche auf die gerichtliche Überprüfung eines sog. schlichten Parlamentsbeschlusses gerichtet sind, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet. Ausschließlich zuständig ist in solchen Fällen die Verfassungsgerichtsbarkeit. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.