Corona-Pandemie: Bundesagentur für Arbeit hat keinen Anspruch gegen die Entschädigungsbehörde auf Erstattung von Arbeitslosengeld für Leistungsempfänger in Quarantäne
Die Bundesagentur für Arbeit hat keinen Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Leistungsempfänger, der sich aufgrund behördlicher Anordnung in häuslicher Quarantäne befand. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.