Aufenthaltserlaubnis wegen Krankheit: Bundesverwaltungsgericht legt klare Kriterien fest
Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG wegen Krankheit zählt ausschließlich die Erkrankung des Antragstellers. Weitere Ursachen für die fehlende Erwerbstätigkeit bleiben unberücksichtigt. Das Urteil wurde zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.