Weitere Klagen gegen die Feste Fehmarnbeltquerung abgewiesen
Die zuständige Planfeststellungsbehörde - das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr - durfte für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung eine Befreiung von dem Verbot erteilen, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 3. November 2020 die Klagen gegen…