Verteilung der Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen ist mit dem Grundgesetz vereinbar
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 2 und § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ gewährt der Bund den Ländern Finanzmittel zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Die Verteilung…