Bundesarbeitsgericht: Videoüberwachung darf in Kündigungsschutzprozess verwertet werden
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungs- verbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht. Der Kläger war bei der Beklagten…