Musikschullehrerin bleibt freie Mitarbeiterin – Klage auf Festanstellung abgewiesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass zwischen einer langjährig tätigen Musikschullehrerin und dem Land Berlin kein Arbeitsverhältnis besteht, sondern eine freie Mitarbeit. Die Klage der Lehrerin auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses wurde abgewiesen, da sie weder vertraglich noch tatsächlich weisungsgebunden in die Organisation eingebunden war.