Fernsehdirektor der Deutschen Welle muss Ruhegelder nicht zurückzahlen
Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Klage der Deutschen Welle gegen ihren ehemaligen Programmdirektor Multimedia Global auf Rückzahlung von vor Beginn der Altersrente bezogenen Ruhegeldern abgewiesen und seiner Widerklage auf weitere Zahlungen stattgegeben. Der Anspruch auf Zahlung der Ruhegelder folge aus dem Dienstvertrag, eine Sittenwidrigkeit der Vereinbarung bestehe nicht. Ein…