Genehmigung der LNG-Anlage im Hafen von Lubmin hat Bestand
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Genehmigung der schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU Neptune) am Standort Lubmin abgewiesen.