Unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen. Die Wahlprüfungsbeschwerde wendet sich gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022, mit dem dieser die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vom 26. September 2021 in 431 Wahlbezirken des Landes Berlin…