Die Bundesanwaltschaft hat am 3. April 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die französische Staatsangehörige Samra N. erhoben.

Gegen die Angeschuldigte besteht der hinreichende Tatverdacht, sich als Heranwachsende mitgliedschaftlich an zwei terroristischen Vereinigungen im Ausland beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, § 1 JGG, § 105 JGG). Zudem werden ihr Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Samra N. reiste im September 2013 nach Syrien aus und schloss sich dort zunächst der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ an. Sie heiratete nach islamischem Ritus einen Kämpfer der Organisation. Im November 2013 trat das Paar zu der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ über. Die Angeschuldigte betrieb im Internet Werbung bei Personen in Deutschland, sich ebenfalls nach Syrien zu begeben und Mitglied bei der Jabhat al-Nusra zu werden. Eine so zur Ausreise bewegte Frau nahm Samra N. auch vorübergehend bei sich auf. Zudem führte sie für ihren Ehemann den Haushalt und half ihm bei der Beschaffung von militärischen Ausrüstungsgegenständen für den IS. Als ihr Mann bei zwei Gelegenheiten zu Kampfeinsätzen unterwegs war, hielt sich die Angeschuldigte in Frauenhäusern auf, die der IS nach Vertreibung der ursprünglichen Bewohner besetzt hatte. Anfang 2014 kehrte Samra N. nach Deutschland zurück, blieb dem IS aber noch bis mindestens Februar 2015 mitgliedschaftlich verbunden. Die Angeschuldigte wurde am 29. November 2023 festgenommen und befand sich bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls am 13 März 2024 in Untersuchungshaft

(c) Generalbundesanwalt, 16.04.2024

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