Das Landgericht Neuruppin hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen das Urteil haben die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin Revision eingelegt; beide erstreben eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen tötete der Angeklagte seine frühere Partnerin Bianca S. am 15. Juli 2021 in einem früheren Wehrmachtsbunker am Grabowsee bei Oranienburg durch sieben Stiche mit einem Stechbeitel, weil er keine andere Möglichkeit sah, die Beziehung auf andere Weise zu beenden und „endgültig von ihr loszukommen“. Das Landgericht hat sich nicht davon zu überzeugen vermocht, dass der Angeklagte die Geschädigte heimtückisch tötete.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revisionen wegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung aufgehoben. Das Landgericht hat zahlreiche gewichtige Indizien nicht berücksichtigt, die dafür sprechen könnten, dass der Angeklagte die arglose Geschädigte in den abgeschiedenen Wehrmachtsbunker gelockt hat, um sie dort unter Ausnutzung stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten zu töten. Der Senat hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Neuruppin zurückverwiesen.
Urteil vom 22. März 2023 – 6 StR 324/22
Vorinstanz:
Landgericht Neuruppin – Urteil vom 22. Februar 2022 – 11 Ks 1/21
Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 22. März 2023