Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Oktober 2023 die Verurteilung des mittlerweile 49 Jahre alten Angeklagten durch das Landgericht Hamburg wegen der Tötung eines 28 Jahre alten, aus Brasilien stammenden Mannes bestätigt. Das seit 2016 in Deutschland lebende spätere Opfer war Ende September 2019 als vermisst gemeldet und durch seine Familienangehörigen mittels öffentlich ausgehängter Plakate und Aufrufe in sozialen Netzwerken gesucht worden. Sein Leichnam wurde im Januar 2020 im Gästezimmer der Hamburger Wohnung des Angeklagten entdeckt. 

Das Landgericht hatte den Angeklagten deshalb bereits im ersten Rechtsgang am 22. April 2021 wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Übergriff schuldig befunden, ihn zudem wegen Taten zum Nachteil eines anderen Geschädigten verurteilt und eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe verhängt. Es war zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte das Opfer in seiner Wohnung mit Drogen betäubt hatte, um an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Als dieses erwachte und zu schreien begann, habe er gewaltsam auf den Mann eingewirkt, um eine Alarmierung der Nachbarschaft und der Polizei zu verhindern. Im Laufe der Nacht sei der Mann aufgrund einer von mehreren möglichen, jedenfalls von dem Angeklagten herbeigeführten Todesursachen verstorben. Das Landgericht hatte ihn auf wahldeutiger Tatsachengrundlage wegen Mordes verurteilt. Auf seine Revision hatte der Bundesgerichtshof die der Verurteilung wegen Mordes zugrundeliegende Beweiswürdigung als rechtsfehlerhaft beanstandet und die Sache insoweit mit Beschluss vom 24. Mai 2022 (Aktenzeichen 5 StR 464/21) zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. 

Das nunmehr mit dem Verfahren befasste Schwurgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte sein unter Drogen gesetztes Opfer zur Verdeckung des versuchten sexuellen Übergriffs mit einem Bettbezug erstickte. Es hat ihn deshalb mit Urteil vom 3. April 2023 wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch schuldig gesprochen und gegen ihn unter Einbeziehung der bereits rechtskräftigen Freiheitsstrafen unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung und versuchter sexueller Nötigung zum Nachteil des weiteren Geschädigten eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe verhängt. 

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils durch den 5. Strafsenat hat lediglich zu einer Korrektur des Urteilstenors geführt und im Übrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig. 

Vorinstanz: 

Landgericht Hamburg – Urteil vom 3. April 2023 – 621 Ks 13/22

(c) BGH, 22.11.2023

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