Richter am Bundesgerichtshof Dr. Enno Bommel wird mit Ablauf des 30. April 2025 in den Ruhestand treten.
Herr Dr. Bommel wurde am 16. April 1962 in Duisburg geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer gut zweijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl der Universität Bielefeld sowie einer neunmonatigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Oktober 1991 in den höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein. Zunächst wurde er bis Anfang Juni 1992 in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums abgeordnet und dort bei dem Landgericht Osnabrück eingesetzt. Während seiner weiteren Proberichterzeit war Herr Dr. Bommel bei dem Kreisgericht Osterburg und dem Landgericht Stendal tätig und danach im Wege der Abordnung von Februar 1993 bis Juni 1994 bei dem Oberlandesgericht Naumburg. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im Dezember 1993 bei dem Landgericht Magdeburg zum Richter am Landgericht ernannt. Von dort war er in der Zeit von Oktober 1994 bis September 1997 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Juni 1999 erfolgte bei dem Landgericht Magdeburg seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht. Im November 2016 wechselte er als Direktor an das Amtsgericht Halberstadt.
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 wurde Herr Dr. Bommel zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seitdem war er Mitglied des vornehmlich für das Versicherungsvertragsrecht und das Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenats.
In seiner fast viereinhalbjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dr. Bommel die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats maßgeblich geprägt.