Der 1. Strafsenat hat mit Beschluss vom 06. Oktober 2021 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Offenburgs wegen gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten zum Nachteil von Polizeibeamten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Offenburg ist damit rechtkräftig.
Quelle: Bundesgerichtshof Pressemitteilung Nr. 189 vom 19.10.2021