Kurzbeschreibung: In dem Normenkontrollverfahren zur Verpackungssteuer Tübingen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt. 

Das Urteil erging im Anschluss an die gestrige mündliche Verhandlung des 2. Senats. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Sie kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils erhoben wer-den (Az. 2 S 3814/20).

Hinweis: Das vollständige Urteil mit Gründen wird voraussichtlich im April vorliegen. Nähere Angaben zum Zeitpunkt können nicht gemacht werden, da der Zeitpunkt nicht feststeht. Der VGH wird eine Pressemitteilung zu den Urteilsgründen veröffentlichen.

Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 30. März 2022

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