„TweenFanIsland“, „Boystown“, „Elysium“ oder „The Giftbox Exchange“ waren erschütternde Beispiele: Auf Plattformen tauschen teilweise mehrere hunderttausend Nutzer kinderpornografische Bilder und Videos im Darknet aus. Die bayerische Justiz setzt sich seit längerem dafür ein, die Betreiber dieser Foren stärker in den Blick zu nehmen. Gemeinsam mit dem Saarland hat Bayern heute (11. März) einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Forenbetreiber fachen die Nachfrage nach immer neuem und härterem Material an. Sie bieten den Tätern einen virtuellen Marktplatz zum Handel mit kinderpornografischen Bildern oder Videos. Damit sind sie mitverantwortlich für weitere Missbrauchstaten. Wir brauchen höhere Strafandrohungen, die dem besonderen Unrecht der Tat gerecht werden. Wer Internet-Tauschbörsen für Kinderpornografie betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter.“

Der gemeinsame Gesetzesantrag beruht auf drei Säulen:

  • Einführung eines Sonderstraftatbestands. Die im August 2021 eingeführte Strafvorschrift zum Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (§ 127 Strafgesetzbuch) erfasst zwar auch Fälle von Kinderpornografie. Eisenreich: „Sie werden aber genauso behandelt wie Plattformen zum Handel mit Falschgeld oder Betäubungsmitteln. Das schwerwiegende Unrecht des Betreibens von Kinderpornografie-Plattformen muss klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden. Deshalb fordern wir einen Sonderstraftatbestand.“
  • Höhere Strafen. Eisenreich: „Nach geltendem Recht droht den Betreibern solcher Foren regelmäßig nur eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr – dieselbe Mindeststrafe wie beim bloßen Verbreiten oder Besitzen von Kinderpornografie. Das kann nicht sein. Die Betreiber begehen Unrecht, das deutlich schwerer wiegt. Unser Entwurf sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren und eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. Die Strafen müssen abschrecken und der besonderen Verwerflichkeit solcher Taten Rechnung tragen.“
  • Ausreichende Befugnisse zur Verfolgung von Taten im Ausland.
    Eisenreich: „Bei derartigen Straftaten müssen unseren Ermittlern ausreichende Möglichkeiten zur Verfolgung auch von Auslandstaten zur Verfügung stehen. Die Erfahrung des bayerischen Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) zeigt, dass gerade in Online-Tauschbörsen Kinderpornografie grenzüberschreitend gehandelt wird und die Täter oft im Ausland sitzen.“ Deshalb soll für die Verfolgung dieser Taten das sogenannte Weltrechtsprinzip gelten, das deutsche Strafrecht also unabhängig vom Tatort anwendbar sein.

Justizminister Eisenreich: „Der Gesetzgeber hat die Betreiber von Kinderpornografie-Plattformen bisher noch nicht ausreichend in den Blick genommen. Man darf nicht vergessen: Hinter jedem kinderpornografischen Bild steht oft das unfassbare Leid eines Kindes. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt ist der Bund gefordert, zu handeln.“

Darüber hinaus setzt sich der bayerische Justizminister insbesondere im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein.
Eisenreich: „Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse. Es ist völlig unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind.“ Die Taten liegen manchmal Monate zurück.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 11. März 2022

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