Das Landgericht Erfurt hat zwei bei der Landespolizeiinspektion Gotha eingesetzte Thüringer Polizisten wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung einer Amtsstellung in Tateinheit mit Vorteilsannahme zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und Sachrügen gestützten Revisionen der Angeklagten im Beschlusswege verworfen. Das Urteil des Landgerichts Erfurt ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 23. Februar 2022 – 2 StR 195/21

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 8. März 2022

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