Durch Beschluss vom 27. Dezember 2021 hat die 17. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 5/17 KLs – 6190 Js 216386/21 (24/21), unter Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 04. Oktober 2021 das Hauptverfahren gegen einen Angeklagten wegen des Vorwurfs der Beleidigung in 67 Fällen, versuchter Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eröffnet. Dem Angeklagten wird hierbei unter anderem vorgeworfen, seit August 2018 unter dem Kürzel „NSU 2.0“ bundesweit Drohschreiben an zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens verschickt zu haben.

Quelle: LG Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 5. Januar 2022

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