Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Oktober 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

den irakischen Staatsangehörige Aymen A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Darüber hinaus werden dem Angeschuldigten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a in Verbindung mit Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB) sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Var. 8 AWG i.V.m. Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 632/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013) zur Last gelegt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Aymen A. weist eine radikal-islamistische Gesinnung auf und steht Grundwerten der westlichen Gesellschaft ablehnend gegenüber. Er identifiziert sich vollständig mit der vom „Islamischen Staates“ (IS) verfolgten Ideologie und gliederte sich spätestens Anfang des Jahres 2020 in die terroristische Vereinigung ein. Dabei beabsichtigte der Angeschuldigte bereits zu diesem Zeitpunkt, aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen. Ein höherrangiges Führungsmitglied der Vereinigung aus Syrien, mit dem er in regelmäßigem Kontakt stand und das steuernd auf ihn einwirkte, wies ihn jedoch an, zunächst in Deutschland zu verbleiben und hier für die Vereinigung aktiv zu werden. Aymen A. wurde die Aufgabe übertragen, in der Bundesrepublik Geldmittel für den IS zu sammeln und anschließend an in Syrien und im Libanon befindliche Mitglieder der Vereinigung zu transferieren. In mehreren Transaktionen, die insbesondere die Befreiung in nordsyrischen Flüchtlingslagern inhaftierter IS-Frauen bezweckte, führte er dem IS insgesamt etwa 13.000 US Dollar zu.

Den Wunsch, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen, gab der Angeschuldigte jedoch nicht auf und thematisierte dies auch wiederholt gegenüber dem in Syrien befindlichen Führungskader der Vereinigung. Nachdem er im Dezember 2020 die Genehmigung des IS für eine Ausreise zur Organisation erhalten hatte, versuchte Aymen A. zu Beginn dieses Jahres nach Afrika auszureisen. Dort wollte er sich einem IS-Verband anschließen und militärisch unterweisen lassen, um sodann in Afrika oder Syrien für den IS als Kämpfer tätig zu werden. Jedoch wurde der Angeschuldigte bereits bei dem Versuch der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland von Beamten der Bundespolizei kontrolliert und festgenommen.

Quelle: Generalbundesanwalt Pressemitteilung vom 29.10.2021

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