Unerlaubte Nebentätigkeit bei illegalem Sicherheitsdienst: Bundespolizist aus Dienstverhältnis entfernt
Die Bundesrepublik Deutschland warf dem Bundespolizisten in der Disziplinarklageschrift vor, eine unrechtmäßige Nebentätigkeit in einem kriminellen Sicherheitsdienst ausgeübt zu haben, der u.a. durch massive Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben aufgefallen war. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe der Beklagte auch personenbezogene Daten in polizeilichenInformationssystemen abgefragt und diese an den früheren Geschäftsführer des Sicherheitsdienstes weitergeleitet.