Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einer heute veröffentlichten Entscheidung grundsätzlich ausgeführt, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann. Die auf Überlassung der sog. Falldatei gerichtete Rechtsbeschwerde wurde verworfen.